Maklervertrag
Gegenstand des Vertrages ist die
Vermittlung der betrieblichen und
privaten Versicherungen mit Aus- nahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.
Darüber hinaus berät und betreut
der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und
verwaltet die jeweils bestehenden Ver- sicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungs-
tätigkeit eine Nebenleistung dar.
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